Fahrschule Frank Breitkreuz

Erklärung der einzelnen Führerscheinklassen:

Klasse B
  • Mehrspurige KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
  • zusätzlich Anhänger bis 750 kg
  • Anhänger über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit Begleitperson
  • Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate -,  die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
  • Die Führerscheinklassen L, AM sind eingeschlossen.
  • Führerscheinklasse B 197 ( 10 Schaltstunden und Prüfung auf Automatik) wird ebenfalls angeboten
Klasse BE Praktische Ausbildung in 3 Tagen
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. B plus (Sattel) Anhänger bis 3500 kg bestehen
  • Vorbesitz der Kl. B ist erforderlich
  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit Begleitperson
  • Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
  • Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Kl. B
  • Mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
  • Mindestalter 17 Jahre mit Begleitung
  • Erwerb durch Fahrerschulung
Klasse A unbeschr. Mit Motoradbegleitung
  • alle Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A2 lediglich praktische Prüfung
  • Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
  • Führerscheinklassen A2, A1 und AM sind eingeschlossen
  • praktische Ausbildung auf Wunsch mit eigenem Fahrzeug (muss den Prüfungsrichtlinien entsprechen)
Klasse A2 Mit Motoradbegleitung
  • Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) bis 35 kW (48 PS)
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A1 lediglich praktische Prüfung
  • Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
  • Führerscheinklassen A1 und AM sind eingeschlossen
  • praktische Ausbildung auf Wunsch mit eigenem Fahrzeug (muss den Prüfungsrichtlinien entsprechen)

 

 

 

Achtung: keine automatische Umwandlung in Kl. A unbeschränkt. Hier wird eine erneute praktische Prüfung gefordert!

 

Klasse A1 Mit Motoradbegleitung
  • Krafträder der Kl. A mit einem Hubraum bis 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 ccm, bis 15 kW
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
  • Klasse AM eingeschlossen
  • EIGENES FAHRZEUG ERFORDERLICH!

 

 

Bei Aufstockung auf Kl. A2 nur praktische Prüfung erforderlich!

 

Klasse AM Ausbildung auf Fahrzeug des Fahrschülers
  • Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 50 ccm, bis 4 kW
  • Leermasse bis 350 kg
  • Ausbildung auf dem Fahrzeug des Fahrschülers
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
Mofa
  • bis 25 km/h und 50 ccm
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • nur Theorieprüfung
  • darf 1 Monat vor der Altersgrenze abgelegt werden
  • Fahrstunden auf dem Fahrzeug des Fahrschülers

 

 

Außerdem:

ASF

Aufbauseminare für Fahranfänger, die in der Probezeit auffällig geworden sind (ausgenommen Delikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen).

FES

Fahreignungsseminare – freiwillig zum Abbau von einem Punkt oder nach Verwarnung des SVA ohne Punktabzug (ausgenommen Delikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen).

 

Auf Antrag beim Straßenverkehrsamtes auch als Einzelseminar möglich

Auffrischungsfahrstunden z.B. bei Parkproblemen oder fehlender Fahrpraxis