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Ausbildungsklassen

Führerschein für jede Lebenslage

Ob Auto oder Motorrad – wir bieten eine praxisorientierte, sichere und effiziente Ausbildung für alle relevanten Führerscheinklassen.

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PKW-Ausbildung (Klasse B / BF17)

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Motorradklassen A, A2, A1 & B196

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ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger

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FES – Punkteabbau

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Auffrischungsstunden

B/B197

Mehrspurige KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse...

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Mehrspurige KFZ bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
zusätzlich Anhänger bis 750 kg
Anhänger über 750 kg (Kombination max. 3500 kg)
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit Begleitperson
Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate -, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
Die Führerscheinklassen L, AM sind eingeschlossen.
Führerscheinklasse B 197 ( 10 Schaltstunden und Prüfung auf Automatik) wird ebenfalls angeboten

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. B...

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Kl. B plus (Sattel) Anhänger bis 3500 kg bestehen
Vorbesitz der Kl. B ist erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre mit Begleitperson
Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die praktische Prüfung darf 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.

B96

Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Kl. B...

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Fahrzeugkombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Kl. B
Mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)
Mindestalter 17 Jahre mit Begleitung
Erwerb durch Fahrerschulung

A unbeschränkt

alle Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) und dreirädrige...

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alle Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) und dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 24 Jahre
Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A2 lediglich praktische Prüfung
Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
Führerscheinklassen A2, A1 und AM sind eingeschlossen
praktische Ausbildung auf Wunsch mit eigenem Fahrzeug (muss den Prüfungsrichtlinien entsprechen)

A2

Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) bis 35 kW (48 PS)...

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Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) bis 35 kW (48 PS)
Mindestalter: 18 Jahre
Bei zwei Jahren Vorbesitz Kl. A1 lediglich praktische Prüfung
Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
Führerscheinklassen A1 und AM sind eingeschlossen
praktische Ausbildung auf Wunsch mit eigenem Fahrzeug (muss den Prüfungsrichtlinien entsprechen)

A1

Krafträder der Kl. A mit einem Hubraum bis 125 ccm...

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Krafträder der Kl. A mit einem Hubraum bis 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, und dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 ccm, bis 15 kW
Mindestalter 16 Jahre
Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.
Klasse AM eingeschlossen
EIGENES FAHRZEUG ERFORDERLICH!

AM

Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h...

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Kleinkrafträder bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 50 ccm, bis 4 kW
Leermasse bis 350 kg
Ausbildung auf dem Fahrzeug des Fahrschülers
Mindestalter 15 Jahre
Die Anmeldung kann entsprechend vorher erfolgen. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate –, die praktische Prüfung 1 Monat vor Erreichen der entsprechenden Altersgrenze abgelegt werden.

Mofa

bis 25 km/h und 50 ccm
Mindestalter: 14 Jahre...

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bis 25 km/h und 50 ccm
Mindestalter: 14 Jahre
nur Theorieprüfung
darf 1 Monat vor der Altersgrenze abgelegt werden
Fahrstunden auf dem Fahrzeug des Fahrschülers

Außerdem:

ASF

Aufbauseminare für Fahranfänger, die in der Probezeit auffällig geworden sind (ausgenommen Delikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen).

FES

Fahreignungsseminare – freiwillig zum Abbau von einem Punkt oder nach Verwarnung des SVA ohne Punktabzug (ausgenommen Delikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen).

Auf Antrag beim Straßenverkehrsamtes auch als Einzelseminar möglich

Auffrischungsfahrstunden z.B. bei Parkproblemen oder fehlender Fahrpraxis

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Wie lange dauert die Fahrausbildung im Durchschnitt?

Die Dauer hängt von Ihrer persönlichen Lernkurve ab. Viele Schüler benötigen zwischen 4 und 8 Wochen – je nach Verfügbarkeit und Terminplanung.

Was benötige ich für die Anmeldung?

Personalausweis, biometrisches Passfoto, Sehtest und die Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses. Wir erklären Ihnen den gesamten Ablauf Schritt für Schritt.

Kann ich auch abends oder am Wochenende fahren?

Ja. Wir bieten flexible Fahrstunden an – auch nach Feierabend und an Wochenenden, je nach Auslastung.

Wie viele Theorieunterrichte muss ich besuchen?

Für Klasse B benötigen Sie 14 Theorieeinheiten. Der Einstieg ist jederzeit möglich.

Gibt es Auffrischungsfahrstunden für Wiedereinsteiger?

Ja. Wir bieten individuelle Trainings an, ideal nach längeren Fahrpausen oder zur Vorbereitung auf neue Fahrsituationen.

Wie läuft die praktische Prüfung ab?

Sie werden von uns vollständig vorbereitet. Die Prüfung dauert in der Regel 45 Minuten und findet mit Ihrem Prüfungsfahrlehrer statt.

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Wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zum Führerschein – klar strukturiert, persönlich und ohne unnötige Wartezeiten. Lernen Sie mit modernen Fahrzeugen, flexiblen Zeiten und einem Fahrlehrer, der sich wirklich Zeit nimmt.